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Mietbedingungen

Lieber Gast,

die folgenden Hinweise regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter unseres Ferienhauses und uns, dem Vermieter.

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen als allein verbindlich an.

1. Anmeldung und Mietvertrag

1.1. Ein Reservierungsauftrag von Ihnen kann per Post oder per Fax erfolgen, gleichzeitig wird eine Anzahlung i.H.v. 20%     (siehe Tz. 2.2).

1.2. Für uns wird die Reservierung verbindlich, wenn wir Ihnen eine Buchungsbestätigung zugesandt haben. Mit Erhalt der Bestätigung wird die Buchung für Sie rechtsverbindlich.

1.3. Als Mieter erklären Sie ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen einzustehen.

1.4. Das Mietobjekt darf nur von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personenzahl bewohnt werden, anderenfalls erfolgt eine Nachberechnung von EUR 25,-- pro Person und Tag.

1.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn diese angemeldet sind. Hunde sind nicht erlaubt.

1.6 Camping im Garten ist nicht gestattet.

1.7 Mit Rücksicht auf unsere anderen Gäste bitten wir Sie, im Haus nicht zu rauchen.

2. Preise / Bezahlung

2.1. Die Mietkosten für das Ferienhaus, incl. Wasser, Strom (ohne Kurtaxe) betragen pro Tag :

15.06. bis 14.09. : EUR 79,--  (Hauptsaison)

27.03. bis 14.06. : EUR 66,--  (Zwischensaison)

15.09. bis 30.10.   EUR 66,--  (Zwischensaison)

21.12. bis 06.01. : EUR 66,--  (Zwischensaison)

07.01. bis 26.03. : EUR 57,--  (Sparsaison)

31.10. bis 20.12.   EUR 57,--  (Sparsaison)

2.2 Die zusätzlich anfallende Kurtaxe ist in Höhe des am Anreisetages gültigen Tarifs an den Vermieter zu entrichten und wird von diesem an die Kurverwaltung weitergeleitet.

2.3 Bei einem Aufenthalt von weniger als 14 Tagen fällt eine einmalige Gebühr i.H.v. 50,-- EUR an (Kurzbucher-Zuschlag).

2.4 Wäschepakete (Bettwäsche, Handtücher) werden mit 6,-- EUR/Person berechnet.                   

2.5 Nach Anzahlung von EUR 100,-- bei Buchung erhalten Sie etwa 4 Wochen vor Reisebeginn eine Zahlungsaufforderung über die Restsumme, nach deren Eingang wir Ihnen die Kurkarte(n) per Post zusenden.

2.6 Der Mieter verpflichtet sich, die vom Vermieter berechnete (an die Kurverwaltung Nieblum abzuführende) Kurtaxe mit der angeforderten Restsumme an den Vermieter zu bezahlen.

2.7 Wenn Sie bis zum Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt haben, gilt dies als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen (vergl. Ziffer 3 ).

3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

3.1. Sie können jederzeit - möglichst durch schriftliche Erklärung - vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei uns eingeht.

3.2. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, daß Sie aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, die Fahrt nicht antreten.

3.3. Für die bei uns entstandenen Aufwendungen verlangen wir Ersatz. Bei der Berechnung des Ersatzes ist eine eventuell anderweitige Vermietung des Ferienhauses zu berücksichtigen.

3.4. Wir machen folgende Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) geltend:

Bis 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit 20 % der Gesamtsumme

Ab 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit 40 % der Gesamtsumme

Ab 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit 60 % der Gesamtsumme

Ab 3 Wochen vor Beginn der Mietzeit 80 % der Gesamtsumme

Ab 2 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der Gesamtbetrag fällig.

Fristbeginn ist jeweils der Eingang der Rücktrittsmeldung.

3.5. Falls einem Ersatzmieter eine mindere Miete berechnet wird, stellen wir Ihnen die Differenz zu Ihrer Miete sowie unsere Aufwendungen in Rechnung.

3.6. Bis zum Mietbeginn können Sie verlangen, daß eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer Mitteilung an uns.

3.7. Mit der Bestätigung der Teilnehmeränderung durch uns tritt der neue Teilnehmer in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein.

3.8. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherungsbüro innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung.

4. Kündigung durch uns

4.1. Wir können den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch uns in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein Verbleiben in dem Ferienhaus nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Mietpreis.

4.2. Die Kündigung des Mietvertrages ist für uns möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt (z.B. durch Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Wir zahlen dann den eingezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5. Gewährleistung

5.1. Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.

5.2. Wenn wir keine Abhilfe schaffen können, können wir mit Ihnen einvernehmlich eine Mietminderung vereinbaren.

5.3. Bei Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (s.o.) erfolgt die Rückzahlung des gezahlten Mietpreises, weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

5.4. Wir bitten Sie, Beanstandungen, technische Störungen oder Schäden am Installationssystem sogleich zu melden.

5.5. Wird Ihr Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie schriftlich kündigen. Sie schulden uns dann den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

6. Haftung

6.1. Der Mieter haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung des Ferienhauses/Grundstücks und eventuelle von ihm oder den Mitbewohnern verursachten Sachschäden.

Er verpflichtet sich, evtl. Schäden umgehend dem Vermieter zu melden und sie möglichst sofort auf seine Kosten zu ersetzen. Falls dies nicht möglich ist, kann der Vermieter Ersatzbeschaffung oder Reparatur veranlassen und der Mieter verpflichtet sich, ihm die Kosten gegen Rechnungsnachweis zu ersetzen.

 

7. Übernahme und Nutzung des Ferienhauses

7.1. Das Ferienhaus können Sie am Anreisetag ab 14:00 Uhr übernehmen. Am Abreisetag bitten wir das Ferienhaus bis 10:00 Uhr zu räumen

7.2. Die Schlüsselübergaben bei der An- und Abreise erfolgen vor Ort am Ferienhaus durch einen vom Vermieter benannten Bevollmächtigten, der dem Mieter auch während der Mietdauer als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

7.3. Der Mieter teilt dem Vermieter zur Koordination der Schlüsselüber- gaben rechtzeitig seine Ankunfts- und Abfahrtszeiten mit.

7.4. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag.

7.5. Das Ferienhaus ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Wir nehmen die Endreinigung vor. Falls Verschmutzungen von mehr als üblichem Maß eingetreten sind, können wir von Ihnen eine zusätzliche Reinigungsgebühr von EUR 50,00 verlangen.

8. Sonstiges

Zwischen Föhr und dem Festland liegt eine kleine Seereise. Die Überfahrt von Dagebüll nach Wyk auf Föhr ist tidenunabhängig und dauert circa 45 Minuten.

Sie erreichen Dagebüll mit dem Auto über die A23 Hamburg - Heide, B5 (Westküstenstraße) über Husum, oder über die A7 Hamburg - Flensburg, Ausfahrt Schleswig - Schuby oder Harrislee.

Nehmen Sie Ihr Auto mit auf die Insel, melden Sie sich rechtzeitig vor der Überfahrt bei der Wyker Dampfschiff Reederei an.

Servicenummern (täglich 8:00-18.00 Uhr):
Tel.: 01805/ 08 01 40 (14 C/Min. Festnetz bundesweit, Mobilfunkgebühren ggf. abweichend)
Tel.:  01801 / 93 79 37 (Ortstarif Festnetz Inseln u. Halligen, Mobilfunkgebühren ggf. abweichend)

Möchten Sie Ihr Auto jedoch nicht mitnehmen, so haben Sie die Möglichkeit es in Dagebüll in einer Großgarage oder auf einem bewachten Parkplatz in unmittelbarer Hafennähe abzustellen.

 

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